Özlem Alev Demirel, MdL

Gesetz zur Revitalisierung des Gemeindewirtschaftsrechts

Plenum am 15.12.2010

Rede von Özlem Alev Demirel

Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Drucksache 15/27

Danke. – Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren!

Wir begrüßen es als Fraktion, dass mit der Gesetzesnovelle des Gemeindewirtschaftsrechts eine notwendige Abkehr vom neoliberalen Gedankengut „Privat vor Staat“ vollzogen wird, Herr Brockes. Private Unternehmen haben nur ein einziges Ziel, nämlich Profit. Dieses Ziel steht aber den Bedürfnissen der Beschäftigten und der Konsumenten und dem Gemeinwohl entgegen. Jeder, der etwas anderes behauptet, verkennt die Realität.


Daher unterstreichen wir die Feststellung von SPD und Grünen im Gesetzentwurf – ich zitiere –: „Als nicht auf Gewinnmaximierung orientierte Unternehmen der Daseinsvorsorge sind sie ein wichtiger Garant für die Lebensqualität in unseren Städten …“ Das war in der Vergangenheit leider nicht immer Ihre Position, meine Damen und Herren, aber wie heißt es doch so schön: Besser spät als nie.
Es steht außer Frage: Öffentlich ist besser, aber öffentlich allein reicht nicht aus. Wie sich öffentliche Unternehmen verhalten, ist für uns genauso entscheidend. Es ist wichtig, welche Geschäftspolitik ein öffentliches Unternehmen betreibt, welche Unternehmensziele es verfolgt und ob und wie es demokratisch kontrolliert wird.

Mal ehrlich, meine Damen und Herren: Wer tatsächlich glaubt, dass in einem Umfeld von Unternehmen, die nach Markt, Wettbewerbslogik und Profitinteressen funktionieren, lediglich die Tatsache ausreicht, dass einige Unternehmen in öffentlicher Hand sind, ohne grundsätzlich die Logik vom Markt und die Rolle des Profits zu hinterfragen, der ist mehr als nur naiv.

Meine Damen und Herren, wir wollen keine öffentlichen Unternehmen, die sich genauso verhalten wie Private, die nur auf Gewinn und Marktmacht orientiert sind, die Personalabbau betreiben und den Kundenkontakt über Hotlines mit Dauerwarteschleifen herstellen und die Abzocke über Preise und Gebühren betreiben, womit vor allen Dingen Haushaltslöcher der Kommunen gestopft werden sollen.
Unsere Anforderungen an die wirtschaftliche Betätigung von Kommunen sind erstens Versorgungssicherheit und Gemeinwohlorientierung, zweitens demokratische Kontrolle durch Kommunalparlamente, Beschäftigte und Nutzerinnen, drittens soziale Ausgewogenheit, Serviceorientierung und Kundenfreundlichkeit und viertens Ökologie und Nachhaltigkeit.

Meine Damen und Herren, privates Gewinnstreben Einzelner widerspricht häufig diesen Kriterien. Privatrechtliche Organisationsformen kommunaler Unternehmen verhalten sich häufig wie Unternehmen in Privatbesitz. Aus diesem Grunde halten wir öffentlich-rechtliche Unternehmensformen übrigens für geeigneter für die wirtschaftliche Betätigung von Kommunen als privatrechtliche.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, für die energiewirtschaftliche Tätigkeit von Kommunen im Ausland war im Ursprungsentwurf von SPD und Grünen nur eine Anzeigepflicht vorgesehen. Es ist erfreulich, dass Sie unsere Änderung übernommen haben und es nun zumindest eine Genehmigungspflicht geben soll. Denn eigentlich sehen wir keinen sinnvollen, das heißt gemeinwohlorientierten Grund, weshalb kommunale Energieversorger selbst im Ausland wirtschaftlich tätig werden sollten.
Konzerne wie Vattenfall machen deutlich, wie sehr auch Energieunternehmen in öffentlichem Eigentum außer Kontrolle geraten können und sich von gemeinwohlverpflichteten Anliegen verabschieden. Auch RWE ist in dieser Hinsicht ein Negativbeispiel. Wir möchten kein Einfallstor für die Bildung weiterer unkontrollierbarer Global-Player schaffen.
Bezogen auf das Steag-Geschäft heißt das für uns konkret: Wir wollen, dass beispielsweise Solarstrom aus Spanien oder Strom aus Windenergie aus den Niederlanden eingekauft werden kann, aber nicht, dass kommunale Unternehmen Kohlekraftwerke in Kolumbien betreiben.
Wir können nur einen einzigen sinnvollen Ausnahmetatbestand erkennen, nämlich die Kooperation zwischen grenznahen Kommunen und Regionen. Wir wollen regionale Kooperation, und da darf eine Grenze nicht hinderlich sein.

Meine Damen und Herren, am liebsten hätten wir dies auch genau so im Gesetz verankert. Wir tragen aber den Kompromiss einer Genehmigungspflicht mit Ihnen – nicht, um die Kommunalaufsicht zu stärken, sondern weil dies immer noch besser ist, als Kommunen einen Freifahrtschein für das Ausland zu geben.
Herr Hauser, eine Anmerkung zu Ihren Ausführungen: Ich möchte hier noch einmal zu bedenken geben, dass auch im Fragenkatalog zur Anhörung die Frage der Mitbestimmung – ich glaube, es war Frage 22, ich kann mich so gut daran erinnern, weil es eine Frage von mir gewesen ist – angesprochen wurde. Insofern können Sie nicht sagen, dass es überhaupt nicht Gegenstand einer Anhörung war; denn ein Fragenkatalog kommt ja nicht von ungefähr.
(Beifall von der LINKEN – Zuruf von der CDU)