Özlem Alev Demirel, MdL

Manuskript zur Pressekonferenz zum „Gesetz zur Einleitung von Abwahlverfahren von Bürgermeistern und Landräten durch Bürgerbegehren“

Duisburg, 12.5.2011

Sehr geehrte Damen und Herren,

Nach der Katastrophe bei der „Loveparade“ in Duisburg 2010 wurden binnen kürzester Zeit mehr als 10.000 Unterschriften gesammelt, um den Duisburger OB Adolf Sauerland abzuwählen. Doch der Bürgerwille wurde nicht berücksichtigt. Dies führte zu einer Legitimationskrise mit fatalen Auswirkungen. Spätestens seit dem Tag, an dem Sauerland auf einer Veranstaltung mit Ketchup bespritzt wurde ist deutlich, dass es Handlungsbedarf gibt, auch eine Abwahl eines Hauptverwaltungsbeamten durch die Bevölkerung zu ermöglichen.

Bisher gab es kein Instrument, das den Einwohnern/-innen einer Gemeinde oder eines Kreises mit einem demokratischen Verfahren die Möglichkeit dazu bietet. Lediglich der Gemeinderat kann solch ein Verfahren mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit einleiten. Dies kann jedoch an parteitaktischen Erwägungen scheitern, wie es auch in Duisburg der Fall war.

Es geht unserer Initiative aber nicht um die „Causa Sauerland“ allein, sondern um die Frage der direkten Demokratie, um die Frage von Partizipationsmöglichkeiten und um die Frage, wer der Souverän ist. Seit etlichen Jahren wird der/die Oberbürgermeister/-in einer Stadt nicht mehr vom Rat, sondern direkt von der Bevölkerung gewählt. Die logische Konsequenz hieraus ist, dass auch eine Abwahl durch die Bevölkerung möglich sein muss.

Ganz besonders bei Kommunalwahlen ist die Beteiligung oft sehr niedrig. Viele wahlberechtigte Mitbürgerinnen und Mitbürger begründen dies unter anderem damit, dass die Politiker/-innen nach der Wahl „eh das machen, was sie wollen“. Dem muss entgegen gewirkt werden. Dem negativen Trend der Nicht-Teilnahme könnte die Möglichkeit einer Abberufung entgegenwirken, wenn eine/-r „macht was er/sie will“ bzw. nicht mehr das Vertrauen der Gemeindemitglieder hat.

Denn die Tatsache, dass viele Duisburgerinnen und Duisburger binnen kürzester Zeit viele Unterschriften gegen ihren OB gesammelt haben, aber auch die AKW-Proteste oder die Bewegung gegen „Stuttgart 21“ verdeutlichen, dass die Bevölkerung nicht politikverdrossen ist, wie manchmal behauptet wird. Es gibt höchstens eine Parteien- bzw. Wahlverdrossenheit.

Aus diesem Grunde haben wir im vergangenen Jahr in Absprache mit Initiativen wie „Mehr Demokratie e.V.“ unseren nun erfolgreichen Gesetzesentwurf erarbeitet, im November fand hierzu die 1. Lesung im Landtag statt. Zunächst sah unser Entwurf zur Einleitung eines Abwahlverfahrens Quoren analog zum Bürgerbegehren vor. Das heißt, je nach Größe der Stadt gestaffelt sollte das Einleitungsquorum bei zwischen drei und zehn Prozent der wahlberechtigten Bürger/-innen liegen. Bei der tatsächlichen Abstimmung über eine Abwahl wiederum sollte die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen entscheiden.

Zu unserer Freude zeichnete sich ab, dass alle Fraktionen im Landtag – bis auf die CDU – unserer Argumentation folgen konnten, dass es in dieser Frage Handlungsbedarf gibt. Dennoch plädierten SPD, Grüne und auch FDP für höhere Hürden für solch ein Abwahlverfahren. Zunächst forderten die Regierungsparteien SPD und Grüne ein Einleitungsquorum von 33 Prozent.

Dies wäre eine zu hohe Hürde  gewesen, die wir als Linke nicht hätten akzeptieren können. Ein solches Gesetz wäre reine Symbolpolitik gewesen. Denn ein Abwahlverfahren könnte bei solch einem Quorum realistisch niemals eingeleitet werden. Diese unsere Einschätzung teilte auch die Mehrzahl der Sachverständigen bei einer Expertenanhörung zu unserem Gesetzentwurf im Landtag im März dieses Jahres.  

Bei interfraktionellen Verhandlungen konnten wir uns mit den Regierungsfraktionen auf ein Einleitungsquorum zwischen 15 und 20 Prozent einigen (in Gemeinden mit bis zu 50.000 Einwohnern/-innen 20 Prozent, in Gemeinden mit bis zu 100.000 Einwohnern/-innen 17,5 Prozent und in allen mit höherer Einwohnerzahl 15 Prozent). Für die Gültigkeit der Abstimmung über die Abwahl selbst wird nun eine Wahlbeteiligung von 25 Prozent notwendig sein.

Wir von Partei und Fraktion DIE LINKE. haben auch dafür plädiert, zwei weitere Staffeln mit niedrigeren Quoren von 12,5 bzw. zehn Prozent für größere Städte und Landkreise einzuführen. Jedoch waren die Regierungsfraktionen davon nicht zu überzeugen. Insbesondere die SPD, die auch selbst Oberbürgermeister stellt, hat hier Befürchtungen geäußert und gemauert. 

Dennoch ist der Kompromiss für uns ein großer Erfolg – weil wir eine tatsächliche Verbesserung für die Bürgerinnen und Bürger in NRW erreichen konnten und weil wir die Regierungskoalition vor uns hertreiben konnten. Auch die FDP prüft derzeit, ob sie den Kompromiss mittragen kann.

Wir betrachten dies als ersten Schritt auf dem Weg zu mehr Demokratie in NRW. Es ist ein Erfolg, dass dieses Instrument eingerichtet wird. Wir werden aber auf jeden Fall die Frage des Quorums für große Städte und Landkreise zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal aufgreifen. Wir werden uns auch in Zukunft für geringere Einleitungsquoren in großen Städten und Landkreisen einsetzen.

Entscheidend bleibt jedoch, dass eine Abwahl durch die Bevölkerung zum ersten Mal auch in NRW möglich sein wird.