Özlem Alev Demirel, MdL

Kommunalfinanzen stärken - Millionärssteuer erkämpfen!

Aktionskonferenz gegen kommunalen KahlschlagDIE LINKE sagt Nein zu kommunalem Kahlschlag und Intransparenz!

Rund 50 MandatsträgerInnen und Aktive aus Kommunen quer durch NRW nahmen am 4. April 2012 an der linken Aktionskonferenz gegen kommunalen Kahlschlag in Dortmund teil.

Nach einem Grußwort der linken Spitzenkandidatin Katharina Schwabedissen standen die Ursachen und Lösungswege zur Stärkung der desolaten Kommunalfinanzen im Mittelpunkt der Beratungen. Heinz Rech, verdi Sekretär Fachbereich Gemeinden, machte in seinem Vortrag klar, dass kein Weg an einer höheren Besteuerung großer Vermögen und Erbschaften vorbeiführt. Die bisherige Landesregierung hat in 20 Monaten keine einzige Initiative dazu ergriffen, kritisiert Özlem Demirel, MdL des letztes Landtages und kommunalpolitische Expertin.

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Thesenpapier: Kommunen aus der Schuldenspirale befreien

Für einen echten Stärkungspakt zwischen Bund, Ländern und Kommunen


Ausgangslage

In den letzten 20 Jahren sind die Ausgaben der Gemeinden um gut 300 Prozent gestiegen, ihre Einnahmen aber nur um etwa 130 Prozent. Allein die kommunalen Sozialausgaben haben sich in den letzten zehn Jahren von 21 auf 42 Milliarden Euro verdoppelt.

Ursache dieser Kostenexplosion ist die Steuer- und Sozialpolitik des Bundes, die den Kommunen immer neue Aufgaben übertragen hat ohne dafür zu sorgen, dass die Kommunen auch die entsprechenden Finanzmittel zur Wahrnehmung dieser Aufgaben erhalten. In der Folge ist die Verschuldung der Kommunen drastisch gestiegen, vor allem Kommunen in strukturschwachen Gebieten, in denen überproportional viele Arbeitslose leben, können die ihnen zugewiesenen Aufgaben oft nicht mehr erfüllen.

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"Stärkungspaktgesetz" schwächt die Kommunen

Der sogenannte „Stärkungspakt Kommunalfinanzen“ der Landesregierung stand im Mittelpunkt eines kommunalpolitischen Ratschlags der LINKEN am 7. November 2011 in Dortmund.

Hubertus Zdebel, Landesvorsitzender DIE LINKE. NRW, und Özlem Alev DemirelÖzlem Alev Demirel, kommunalpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion, stellte den Gesetzentwurf der Landesregierung vor, der u.a. Konsolidierungshilfen von 350 Mio.  für 34 teilnahmepflichtige Kommunen vorsieht, jedoch bei massiven Kürzungs-Auflagen.

Die rund 80 anwesenden Kommunalpolitiker/innen aus Kreisverbänden, Rats- und Gemeindefraktionen der LINKEN.NRW diskutierten engagiert über die Folgen dieser „vergifteten Hilfen“, insbesondere für die 34 „zwangsbeglückten“ Kommunen.

Eine gemeinsame Erklärung zum Stärkungspaktgesetz (siehe unten) wurde nahezu einmütig beschlossen.

Diese enthält u.a. die Forderung, dass die vom Landtag beschlossenen 350 Millionen Euro Konsolidierungshilfen den Kommunen sanktionsfrei und ohne Auflagen zur Verfügung gestellt werden müssen.

Weiterhin fordern die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Konferenz, dass nicht die weniger armen Kommunen die noch ärmeren Kommunen finanzieren können. Stattdessen muss der Anteil der Kommunen am Steueraufkommen des Landes kurzfristig wieder von 23% auf 25%, langfristig auf 28,5% angehoben werden.

Die Schulden der Kommunen sind überwiegend durch Landes- und Bundesgesetze zustande gekommen. Deshalb müssen auch Land und Bund den Großteil der Schulden der Kommunen übernehmen.

Um diese Forderungen zu unterstreichen und den Widerstand gegen Kürzungsvorgaben zu organisieren, planen die teilnehmenden Kreisverbände Protestaktionen im Dezember.

 

Gemeinsame Erklärung kommunalpolitischer Mandatsträger der Partei DIE LINKE. NRW zum sog. „Stärkungspaktgesetz“:

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Kommunalinfo Nr. 10 erschienen

Das Kommunalinfo Nr. 10 der Fraktion DIE LINKE. im Landtag Nordrhein-Westfalen ist erschienen. Es umfasst aktuelle Informationen aus dem Landtag für LINKE KommunalpolitikerInnen und kommunalpolitisch Interessierte.

Das aktuelle Kommunalinfo ist erhältlich bei Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. .

Ein Archiv der früheren Ausgaben, sowie weitergehende Informationen zum Thema Kommunalfinanzen sind nachzulesen auf der Homepage der Landtagsfraktion unter:

http://www.linksfraktion-nrw.de/start/kommunalfinanzen/

 

Echte Entschuldung statt Kommunen kaputtsparen - Landeshilfen ohne Auflagen und Zwangsmaßnahmen ausbezahlen!

Die PR-Maschinerie des Kommunalministers läuft derzeit auf Hochtouren: Überschuldeten Kommunen soll geholfen werden, 5,8 Milliarden zur Haushaltskonsolidierung sollen sie bekommen, das Land übernehme 45 % ihrer Haushaltsdefizite, keine Kommune werde überfordert, usw.

Die Realität sieht allerdings anders aus.

Was da unter dem Titel „Gesetz zur Unterstützung der kommunalen Haushaltskonsolidierung im Rahmen des Stärkungspaktes Stadtfinanzen (Stärkungspaktgesetz)“ kommende Woche ins Parlament eingebracht wird, ist ein Sparhammer, wie ihn sich die „Troika“ gegenüber Griechenland auch nicht schöner hätte ausdenken können.

Was sich da „Stärkungspakt“ nennt, ist ein Abrissplan lokaler Infrastruktur in den Kommunen, die unter Zwangsbewirtschaftung gestellt werden.

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Grundzüge des Gutachtens Junkernheinrich/Lenk

Situation und Ziel

430 Gemeinden und Gemeindeverbände in NRW

Stand Ende 2010:

8 Gemeinden haben einen ausgeglichenen Haushalt
167 Gemeinden  sind im Haushaltssicherungskonzept, davon 30 in einem genehmigten
137 Gemeinden sind in einem ungenehmigten Haushaltssicherungskonzept, also im Nothaushaltsrecht nach § 82 GO
35 Gemeinden sind bilanziell überschuldet

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Änderungsantrag zum Gesetz zur Änderung des § 76 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE
zum Antrag der Fraktion der SPD und
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Gesetz zur Änderung des § 76 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen
- Drucksache 15/666 -

Der Antrag – Drucksache 15/666 – wird wie folgt geändert (Änderungen sind unterstrichen):

Artikel I erhält für § 76 Abs. 2 GO NRW folgende Fassung:
Art. I
§ 76
Haushaltssicherungskonzept

(2) Das Haushaltssicherungskonzept dient dem Ziel, im Rahmen einer geordneten Haushaltswirtschaft die künftige, dauernde kommunale Leistungsfähigkeit der Gemeinde zu erreichen. Es bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde. Die Genehmigung ist zu erteilen, soweit die Gemeinde darlegen kann, den in kommunaler Verantwortung liegenden Anteil am Haushaltsdefizit in einer angemessenen Zeit abzubauen. Freiwillige Leistungen stehen einer Genehmigung nicht grundsätzlich entgegen. Die Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes erfolgt auf Grundlage einer Vertretbarkeitsprüfung durch die Aufsichtsbehörde und kann unter Bedingungen und mit Auflagen erteilt werden.

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Antrag zum Haushalt 2011 (Konsolidierungshilfen für Kommunen)

Änderungsanträge der Fraktion DIE LINKE

zum Einzelplan 20 im Ausschuss für Kommunalpolitik zum Haushaltsgesetz 2011
Sachhaushalt

Kapitel 20 030 Finanzministerium, Allgemeine Finanzverwaltung
Titelgruppe ggf.
Titel 623 00 Konsolidierungshilfen an Gemeinden

Erhöhung des Baransatzes

2011

von 350.000.000 Euro
um 150.000.000 Euro
auf 500.000.000 Euro

Ansatz lt. HH 2010
- Euro

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Änderungsantrag zum GFG 2011 (Aufstockung der Verbundmasse)

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE
„Gesetz zur Regelung der Zuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen an die Gemeinden und Gemeindeverbände im Haushaltsjahr 2011
(Gemeindefinanzierungsgesetzes 2011 – GFG 2011)

Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Gemeindefinanzierungsgesetzes für das Jahr 2011 (Drucksache 15/1002) wird wie folgt geändert:
I Teil 2 Steuerverbund
§ 2 Ermittlung der Finanzausgleichsmasse
Absatz (1) wird wie folgt geändert:
In Satz 1 wird die Zahl „23“ durch die Zahl „25“ ersetzt.

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Änderungsantrag zum GFG 2011 (Härtefonds)

Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE
zum Gesetzentwurf der Landesregierung
Gesetz zur Regelung der Zuweisungen des Landes Nordrhein-Westfalen an die Gemeinden und Gemeindeverbände im Haushaltsjahr 2011 (Gemeindefinanzierungsgesetz 2011 – GFG 2011)

Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Gemeindefinanzierungsgesetzes für das Jahr 2011 (Drucksache 15/1002) wird wie folgt geändert:
I. Inhaltsübersicht
Teil 3 Zuweisungen außerhalb des Steuerverbundes wird wie folgt ergänzt:
„§ 21a Zuweisungen zur Milderung von Härten“

II. Teil 1 Grundlagen
§ 1 Absatz (4) wird wie folgt ergänzt:
„Die Gemeinden und Gemeindeverbände erhalten ferner Zuweisungen nach näherer Bestimmung dieses Gesetzes (§§ 20,12, 21a)….“

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Finanzmittel erhöhen statt spalten: Modellrechnung für das GFG 2011

Aufgrund der zahlreichen Nachfragen, die uns von den Kommunalfraktionen und Kreisverbänden zugegangen sind, möchtet die kommunalpolitische Sprecherin der LINKSFRAKTION im Landtag, Özlem Demirel Euch noch einmal mit weitergehenden Informationen zur Modellrechnung für das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2011 versorgen.

Der Gesetzentwurf ist vom Kabinett am 18. Januar beschlossen worden. Die Modellrechnungen für die Kommunen auf Grundlage dieses Entwurfs sind den Kommunen mit Schreiben vom 23.12.2010 zugegangen.

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Finanzmittel erhöhen statt spalten

Kommunaler Finanzausgleich

Finanzmittel erhöhen statt spalten

zum Jahreswechsel wurden den Kommunen seitens der Landesregierung erste Modellrechnungen darüber zugestellt, in welcher Höhe mit Landeszuweisungen aus dem Kommunalen Finanzausgleich für das Haushaltsjahr 2011 zu rechnen ist. Für eine ganze Reihe von Kommunen, insbesondere bei den kreisangehörigen, war dies ein Schreck zu Neujahr, denn die geplanten Zuweisungen würden deutlich geringer ausfallen als bisher. 

 

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Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE

Änderungsantrag
der Fraktion DIE LINKE
zum Gesetzentwurf der Landesregierung (3. Lesung)

Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzierungsgesetzes für das Jahr 2010 - Drucksache 15/207 -
Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Gemeindefinanzierungsgesetzes für das Jahr 2010 (Drucksache 15/207) wird wie folgt geändert:

I. Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a) wird wie folgt gefasst:
Absatz 1 wird wie folgt geändert:
„aa) In Satz 1 wird die Zahl „23“ durch die Zahl „24“ ersetzt.
bb)
Nach Satz 1 wird folgender Satz eingefügt: „Ferner beteiligt das Land die Gemeinden und Gemeindeverbände in Höhe des Verbundsatzes an vier Siebteln seiner Einnahmen aus der Grunderwerbsteuer.“
cc) Satz 2 wird Satz 3.“
II. Artikel 1 Nummer 3 wird wie folgt gefasst:
§ 6 wird wie folgt gefasst:

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Entschließungsantrag zu dem Gesetzentwurf über Revitalisierung des Gemeindewirtschaftsrechts

Entschließungsantrag
der Fraktion der SPD
der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und
der Fraktion DIE LINKE
zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der SPD und der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN
Drucksache 15/27
Revitalisierung des Gemeindewirtschaftsrechts

Überfällige Reform des Gemeindewirtschaftsrechts verbessert die kommunalwirtschaftlichen Betätigungsmöglichkeiten und stärkt Mittelstand und Handwerk vor Ort
Nachdem die ehemalige schwarz-gelbe Landesregierung im Jahr 2007 die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen und kommunaler Unternehmen gemäß ihres Leitmottos „Privat vor Staat“ im bundesweiten Vergleich durch die Verschärfung des Gemeindeswirtschaftsrechts (§ 107 ff. GO NRW) am strengsten reglementiert hat, ist eine Novellierung des Gemeindewirtschaftsrechts zur Stärkung der Kommunen und der kommunalen Selbstverwaltung und die Aufhebung der Benachteiligung der auf dem Energiemarkt tätigen kommunalen Unternehmen notwendig.

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Gesetzentwurf: Gesetz zur Einleitung von Abwahlverfahren von Bürgermeistern und Landräten durch Bürgerbegehren

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
15. Wahlperiode
Drucksache 15/465

Gesetzentwurf

Gesetz zur Einleitung von Abwahlverfahren von Bürgermeistern und Landräten durch Bürgerbegehren

A     Problem und Regelungsbedarf

Am 13. September 2010 scheiterte die Einleitung des Abwahlverfahrens des Duis-burger Oberbürgermeisters Sauerland an der nötigen 2/3-Mehrheit im Duisburger Stadtrat. Damit kann die, von vielen Bürgerinnen und Bürgern geforderte, Konse-quenz aus den tragischen Ereignissen um die Loveparade 2010 nicht gezogen wer-den. Zuvor hatten Duisburger Bürgerinnen und Bürger mit etwa 10.000 Unterschriften die Abwahl Adolf Sauerlands gefordert.

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SPD und Grüne folgen den Änderungsvorschlägen der LINKEN

Zur heutigen Diskussion im Wirtschaftsausschuss des Landtages über die Reform des Gemeindewirtschaftsrechts erklärt Özlem Demirel kommunalpolitische Sprecherin und Mitglied im Wirtschaftsausschuss:

„Mit Freude habe ich zur Kenntnis genommen, dass SPD und Grüne den Forderungen der LINKEN und der Gewerkschaft ver.di folgt und sowohl eine Genehmigungspflicht für Auslandsgeschäfte der Kommunen als auch Korrekturen bei der Beteiligung der Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter in das Gesetz aufgenommen hat. Durch diese Änderungen werden wir nun am Freitag im Kommunalausschuss auch unsere Zustimmung zu dem Gesetz geben können. Wir begrüßen eine Abkehr von dem Dogma ,Privat vor Staat!‘“
Von der Diskussion im Ausschuss zeigt sich Demirel allerdings bestürzt: „Es ist unglaublich, dass über eine Stunde über Formalien, aber nur eine viertel Stunde über den Inhalt des Gesetzes diskutiert wurde. Wir von der LINKEN wollen keine Scheingefechte über formale Befindlichkeiten, sondern suchen die Auseinandersetzung über die Inhalte. Deshalb haben wir uns auch lediglich in der inhaltlichen Debatte geäußert.

 


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